Die Historie 2020

Die unsägliche Drucksache 125/20 und wie es dazu kam:

  • 06.01.2020 NRW VM Wüst übersendet die Vorlage an den Präsidenten des Landtags A. Kuper

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2870.pdf

Seite 20 https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2020/Plenarprotokoll-989.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
• sich beim Bund für das Thema Lärmschutz bei Motorrädern einzusetzen, indem er sich für strengere Lärmemissionswerte bei neuen und getunten Motorrädern einsetzt. Dazu sind die EU-weiten Grenzwerte zu verschärfen.
• weiterhin für deutliche Strafen bei Manipulationen am Auspuff, Luftfilter sowie bei sonstigen Eingriffen, die eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen zur Folge haben, einzutreten. Bestimmte Überschreitungen der Lärmemissionen müssen zwingend die Stilllegung des Fahrzeugs an Ort und Stelle zur Folge haben. Irreversible Manipulationen an einem Fahrzeug sollten zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
• die Initiative „Silent Rider” zu unterstützen, indem etwa eine landesweite Kampagne gestartet wird, beispielweise in Anlehnung an die Rettungsgassen-Kampagne, die Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise sensibilisieren soll. Dabei sollte geprüft werden, ob die Sensibilisierung analog zu stationären, digitalen Tempoanzeigetafeln durch Lärmtafeln, die eine Überschreitung von bestimmten Grenzwerten und deren Ausmaß visualisiert, erfolgen könnte.
bereite Haushaltsmittel, die zur Verbesserung der Messverfahren sowie Prüf- und Sanktionierungsmöglichkeiten der Polizei bei realem Betrieb führen, zu nutzen.
weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass verstärkt polizeiliche Schwerpunktkontrollen insbesondere an Sonn- und Feiertagen in den von Motorradlärm besonders betroffenen Regionen durchgeführt und dass die hierfür erforderlichen Einsatzkräfte zur Verfügung gestellt werden.

1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für strengere Lärmemissionswerte durch Verschärfung der in der EU geltenden Grenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung neuer Motorräder einzusetzen. Der Bundesrat hält dabei eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen (Real Driving Sound Emissions) auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A), der für alle Neufahrzeuge über alle Betriebszustände einzuhalten ist, für zielführend.

2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Strafen bei Manipulationen am Auspuff, Luftfilter sowie bei sonstigen Eingriffen, die eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen zur Folge haben, deutlich zu verschärfen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein rechtlich sicheres Instrument zu entwickeln, das den Polizeibehörden der Länder bei gravierenden Überschreitungen der Lärmemissionen die sofortige Sicherstellung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs an Ort und Stelle ermöglicht.

3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Initiative „Silent Rider” und ähnliche Initiativen zu unterstützen. Durch eine bundesweite Kampagne sollten – beispielweise in Anlehnung an die Rettungsgassen-Kampagne – die Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise sensibilisiert werden.

4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Motorsteuerungen an Motorrädern zu verbieten, die individuell vom Fahrer einstellbare Soundkulissen („Sound-Design“) ermöglichen und durch welches störende und belästigende Geräusche erzeugt werden können. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Möglichkeiten des „Sound-Designs“ genutzt werden, um Lärmemissionen zu reduzieren.

5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie den Elektroantrieb zu unterstützen.

6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich für wirksame Messverfahren einzusetzen, um die rechtlichen, technischen und personellen Kontrollmöglichkeiten bei offensichtlich überlauten Motorrädern auszuweiten.

7. Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die hierzu einschlägigen Regelungen anzupassen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken wie beispielsweise Elektroantrieb sollten von möglichen Verkehrsverboten ausgenommen werden.

8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, damit „Raser“ oder „Belästiger“ einer Strafe nicht entgehen können. Motorradfahrer sind aufgrund der Helmpflicht und eines fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht zu identifizieren und können somit bei einem Verstoß nicht belangt werden.

9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung, bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Halterhaftung).

10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Führung eines Fahrtenbuchs nach Rechtsverstößen nicht ermittelbarer Fahrer verpflichtend einzuführen. Ein Fahrtenbuch dient der Sensibilisierung und Datengewinnung, um bei mehrfachen Verstößen von einzelnen Motorradfahrern reagieren zu können.

In der Presse wurden kaum die Hintergründe der Demonstrationen recherchiert, noch wurden Verbände befragt. Ein paar der abwertenden Aussagen haben wir hier zusammengestellt:
Die schlimmste Landplage seit 120 Jahren (Süddeutsche Zeitung)
Schwarze Schafherden (LNV Baden Württemberg)
Raser, die gejagt werden müssen (NDR)
Lärmer, die krank machen (Silent Rider)
Asoziale Hornochsen (motorradlaerm.de)
zurück gebliebene (Spiegel-online)

„Wir haben ausreichende, geltende Regeln“, sagte Scheuer. „Die Biker zeigen bei den Protesten ihre Haltung gegen Verschärfungen und Verbote. Das ist auch meine Haltung. Ich werde die Beschlüsse des Bundesrates, also der Bundesländer, nicht umsetzen.“

„Die Sicherstellung manipulierter Fahrzeuge vor Ort, wäre rechtlich nicht immer umsetzbar.“ So lautete dies Aussage im Verkehrsministerium NRW. Wir baten das Ministerium, sich zu diesem Punkt mit Rick Lowag und der Polizei im Märkischen Kreis zu einem Wissensaustausch in Verbindung zu setzen.

Eine Erhöhung des Personals für Kontrollen ist in NRW derzeit nicht vorgesehen, die Bekämpfung der Kriminalität wäre hier vorrangig. Die vorhandenen Kontrollen halte man für ausreichend, mehr Kontrollen gleichen einem Polizeistaat.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. durch Kampagnen, Plattformen für Kooperationen und Maßnahmen, wie Lärmdisplays, das Bewusstsein für das Störpotenzial von Motorradlärm sowie die Rücksichtnahme der Fahrerinnen und Fahrer zu fördern,

2. im Rahmen des Straßenverkehrsrechts Schwellenwerte für unnötigen Lärm zu definieren und Überschreitungen mit wirksamen Mitteln zu ahnden sowie die Poser-Regelung (§ 30 Absatz 1 StVO) auf ortsnahe Strecken auszudehnen,

3. umgehend praktikable Lösungen zu entwickeln, um im Fall von Verstößen die Identität von Motorradfahrenden sowie Fahrzeughalterinnen und -haltern problemlos feststellen zu können sowie die sofortige Einführung der Halterkostenhaftung,

4. umgehend in Richtung der leisen und weniger klimaschädlichen Mobilität der Zukunft umzusteuern und Anreize für den Umstieg auf Elektromotorräder zu schaffen,

5. den Einsatz von Technik, die die Emissionen erhöht und Testzyklen erkennt, für Motorräder und Pkw umgehend wirksam zu bekämpfen, unter Ausschöpfung aller nationalen rechtlichen Möglichkeiten,

6. auf eine Überarbeitung der Typzulassungsvorschriften hinzuwirken, mit dem Ziel, einen Lärmgrenzwert von 80 Dezibel für alle Motorräder und Betriebszustände sowie den gesamten Geschwindigkeitsbereich festzulegen, unter Beibehaltung des bestehenden Grenzwerts von 77 Dezibel für die Fahrbereiche, die der gegenwärtige Testzyklus abdeckt,

7. auf eine Überarbeitung der Typzulassungsvorschriften dahingehend hinzuwirken, dass alle technischen Möglichkeiten, Motorräder und Pkw lauter zu machen als zum Erbringen der Fahrleistung nötig ist, zu verbieten,

8. den Lärmschutz zu verbessern, indem Motorradlärm bezüglich seiner spezifischen Merkmale (besonderes Belästigungspotenzial, Konzentration auf bestimmte Zeitabschnitte, markante Spitzenpegel) in die Lärmberechnung eingeht,

9. die Verantwortlichen in die Lage zu versetzen, für schwerstbetroffene Orte für zunächst eine Saison das sogenannte Tiroler Modell mit Streckensperrungen für Motorräder mit einem Standgeräusch von zunächst mehr als 95 Dezibel anzuordnen, die Lärmminderung während der Testphase laufend zu evaluieren und falls die Lärmminderung nicht zufriedenstellend ausfällt, die Verantwortlichen in die Lage zu versetzen, lärmbedingte Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Sonn- und Feiertagsfahrverbote zu verhängen, solange bis wirksame Maßnahmen zum Ausschluss besonders lauter Maschinen spürbar Abhilfe schaffen.

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