Die Historie 2016

2016

Vier Forderungen:
1. Punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen an kritischen Stellen Geschwindigkeitsbeschränkungen bzw. Optimierung von bestehenden Beschränkungen nach Lärmschutzaspekten. Dabei ist auch eine Beschränkung nur während der Saison oder an Wochenenden und Feiertagen gerne denkbar.
2. Mehr Handhabemöglichkeiten für die Polizei Da reine Geräuschkontrollen sehr zeitaufwendig sind und sich die aktuellen Kontrollstellen bei den Fahrern schnell herumsprechen, ergeben sich effektive Handhabemöglichkeiten für die Polizei vor Ort auch aus den Geschwindigkeitsbeschränkungen.
3. Lärmgutachten für kritische Stellen im Landkreis Hier bitten wir um eine wissenschaftliche Untersuchung der Anwohnerbelastung an beliebten Motorradstrecken. Dabei können wir uns z.B. eine Projektarbeit einer Universität vorstellen.
4. Versuchsstrecke mit Leitpfostenzählgerät zur Lärmreduzierung Ein Pilotprojekt des baden-württembergischen Verkehrsministeriums brachte 2015 fast eine Halbierung der besonders hohen Schallpegel im Gemeindegebiet Todtmoos. Hier registriert ein sog. TOPO Leitpfostenzählgerät besonders laute Motorräder, ca. 100m weiter erfolgt eine visuelle Rückmeldung an den Fahrer. Als bayernweiten Versuch ist dies auch auf der St2139 im Bereich Neukirchen-St. Englmar einzuführen, da sich hier fast identische Bedingungen vorfinden.

a) Änderung der Zulassungsverfahren für Motorräder Die Lärmgrenzwerte liegen aktuell bei 78 dB(A), 2016 erfolgt eine Senkung auf 77 dB(A), für 2020 ist eine weitere kleine Senkung geplant. Da Lärm bereits ab 65 dB(A) als Stressfaktor wirkt, sollte eine Senkung der Emissionsgrenze auf ca. 72 dB(A) erfolgen. Ferner werden Motorräder aber deutlich oberhalb dieser Grenzen betrieben, da sie bei der Zulassung nur bei einem Teil der vollen Drehzahl abgenommen werden. Eine zielführendere Änderung wäre, die Messung dieser Grenzwerte dem praktischen Betrieb der Motorräder anzupassen. Die Einhaltung über den gesamten Betriebsbereich des Motorrads ist nötig.
b) Einstufung als Freizeitlärm Beim Motorradfahren handelt es sich in der Regel nicht um einen Transportvorgang, sondern um eine reine Freizeitbeschäftigung. Diese Emissionen sind nicht als Verkehrslärm sondern als Freizeitlärm einzustufen. Hier stehen eigene Vorschriften zur Verfügung. Ähnlich der Beurteilung von Fluglärm sollen Geräuschspitzen und deren Häufigkeit untersucht werden.
c) Mehr Handhabemöglichkeiten für die Polizei Fahrer und Halter von vorsätzlich manipulierten Motorrädern sind mit deutlich empfindlicheren Maßnahmen zu belegen. In vielen europäischen Ländern werden diese Maschinen vor Ort stillgelegt, in Deutschland nur selten. Bei Manipulationen ist laufend von Vorsatz auszugehen, die Verdoppelung des Bußgeldes ist also meist angebracht. Ferner handelt es sich bei Lärmbelästigung auch um das Ergebnis von überhöhter Geschwindigkeit. Diesen Überschreitungen ist besser beizukommen, z.B. durch Einführung der Halterhaftung analog zu vielen anderen EU-Staaten und eines Frontkennzeichens. Ebenso ist bei zweimaliger massiver Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 100 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) eine Fahreignungsüberprüfung anzuordnen.
d) Flankierenden Maßnahmen: Kontrolle /Aufklärung Hier ist vorab zu betonen, dass sich in den letzten Jahren im Landkreis einiges getan hat. Unsere Initiative registriert sowohl eine Zunahme der Kontrollen als auch der Darstellung dieses Problems in der Öffentlichkeit. Von Seiten des Landkreises wurden Anfang August 2015 Hinweistafeln angebracht. Neben der Lärmvermeidung erhöht sich somit auch die allgemeine Verkehrssicherheit. Weiterhin ist aber eine intensive Aufklärung beim Problem der lärmverursachenden Raserei laufend nötig, da sowohl vielen Motorradfahren als auch Außenstehenden die Dimension dieses Problems oft gar nicht bewusst ist.

Offener Brief an die Politik in Sachen Motorradlärm

Vorschlag eines Maßnahmenkatalogs:

A) Ein einheitlicher maximaler Lärmpegel für Motorräder (inclusive Freizeitfahrzeuge wie Quads & Trikes) der für alle(!) Geschwindigkeitsbereiche und Gänge bindend sein muss.
B) Dieses maximal gestattete Lärmvolumen  muss dem des Autos gleichgesetzt werden. Es gibt, keine objektiven technischen Gründe, die dies verbieten.
C) Die Natur und die Aggressivität des Klangmusters muss ebenso in die Bewertung mit einbezogen und per Konstruktion beschränkt werden – für alle möglichen Fahrstile der Besitzer.
D) Kontrollmessungen (i.B) der Polizei benötigen ein einfaches und bindendes Messprotokoll. Messtoleranzen sollten 2dB nicht überschreiten, andernfalls muss die maximal erlaubte Lärmemission der Motorräder zuvor genau um diesen (höheren) Toleranzwert verringert werden.
E) Es kann nicht angehen, daß wie im VW-Skandal, Hersteller die Gesetze gezielt unterlaufen und damit -im Gegensatz zu VW- auch noch straffrei wegkommen.  Wenn, i.B. neu zugelassene Motorräder und Auspufftöpfe die gesetzlichen Forderungen nicht erfüllen, muss explizit die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, ein erleichtertes Strafverfahren gegen diese Hersteller bzw. gegen die u.U. vorsätzlich handelnden Gutachter (die zuvor widerrechtlich die Homologation erteilten) einzuleiten. Wo kein Kläger da kein Richter.
F) Als Übergangsregelung könnte den Gemeinden erlaubt werden, Lärmbegrenzungen (wie eben Geschwindigkeitsbegrenzungen) zu erheben, mit dem Recht durch Kontrollanlagen (=“Blitzer“) das Einhalten zu überprüfen. Es läge dann -wie im Fall der Geschwindigkeit- in der Verantwortung des Fahrers durch seinen Fahrstil diese Werte nicht zu überschreiten.
Darüber hinaus muss auch, trotz Bestandsgarantie, die Möglichkeit geschaffen werden Druck zur Anpassung auszuüben. Die meisten Motorräder sind Schönwetterfahrzeuge und damit sind viele davon noch jahrzehntelang im Einsatz. Dies wäre rechtlich kein Neuweg, wie die Feinstaubplakette bzw.  höhere Steuern für alte Dieselautos ja trotz Bestands- und EU-Rechts in der Vergangenheit eindeutig bewiesen haben. Bei vorhandenem Willen gäbe es auch hier rechtlich saubere Lösungen.

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