Die Historie 2018

2018
Viele Fragen und eindeutige Antworten

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“:

  • Geltung der „neuen EU-Lärmvorschriften für Motorräder“ nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Altfahrzeuge – ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen.
  • 2. Einführung einer absoluten Schallobergrenze sowohl für Standgeräusche als auch für Fahrgeräusche von Motorrädern – unabhängig von vorgegebenen Prüfzyklen. Die Obergrenze muss Umwelt- und Gesundheitsbelangen gerecht werden. Die Grenzwerte müssen sowohl für Neuzulassungen als auch (ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen) für Altfahrzeuge gelten.
  • 3. Einführung von einfach anzuwendenden, gerichtsfesten Messverfahren, möglichst einsetzbar für den fließenden Verkehr
  • 4. Einführung von Frontkennzeichen für Motorräder.
  • 5. Einführung einer echten Halterhaftung im fließenden Verkehr für verkehrs- und unfallgefährdende Verstöße von Motorradfahrern. Dabei hätte der Halter das Bußgeld etc. zu tragen, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist.
  • 6. Einführung von Sanktionen (Punkte, Geldstrafe/ -buße, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegung, Beschlagnahme u.ä.) mit tatsächlich abschreckender Wirkung bei Immissions- und Geschwindigkeitsverstößen in Anlehnung an die Sanktionen im Nachbarland Niederlande.
  • 7. Einführung einer jährlichen Pflicht zur Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung bei den zuständigen Prüfstellen
  • 8. Besondere Berücksichtigung von Straßen durch und an Schutzgebieten bei Maßnahmen gegen Lärmemissionen und Lärmkontrollen wegen ihrer Naturschutzfunktion und als Stätten des ruhigen Naturerlebens.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Forderungen insbesondere gegenüber folgenden Stellen und Institutionen zu erheben:

  • – die relevanten Landes-, Bundes- und Europaministerien
  • – jeweilige Mitglied/er der Region des Landtags (MdL), des Bundestages (MdB) und des Europäischen Parlaments (MdEP)
  • – die Polizei- und Verkehrsbehörden
  • – Straßen NRW
  • – Motorradhersteller
  • – Verbände

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung außerdem, den Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“ an umliegende, betroffene Kommunen weiterzugeben und diese zu motivieren, sich den Forderungen anzuschließen.

13. Wäre nach aktueller Gesetzeslage nach Auffassung der Bundesregierung die Verhängung eines Bußgeldes für eine (die Lärmgrenzwerte überschreitende) Vorbeifahrt möglich, wenn die Lärmmessung in einer geschlossenen Ortschaft mittels einer stationären Lärmmessstation durchgeführt würde? Wenn nein, warum nicht?
14. Wenn ja, ist eine Sanktionierung vor Ort möglich oder muss das Fahrzeug dazu eigens in eine Messstation überführt werden?
15. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der derzeitige Aufwand einer Vorbeifahrtgeräuschmessung unverhältnismäßig hoch ist und fast nie in einem sinnvollen Verhältnis zu einem angemessenen Strafmaß steht? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 bis 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet

Der ermittelte Wert einer Stand- oder Fahrgeräuschmessung stellt ein Indiz für eine unzulässige Veränderung oder für Verschleiß dar. Im Falle von Verschleiß greift der Tatbestand der lfd. Nr. 219 des Bußgeldkatalogs (Anlage zu § 1 Absatz 1 der BKatV) mit einer Regelgeldbuße in Höhe von 20 Euro. Im Falle einer unzulässigen Veränderung gründet die Ahndung (Ordnungswidrigkeit) nicht auf dem ermittelten Geräuschmesswert, sondern auf dem „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ und kann nach der lfd. Nr. 214b.2 des Bußgeldkatalogs (180 Euro für Drucksache 19/2588 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode den Fahrer; vorsätzliche Begehung) bzw. lfd. Nr. 189b.2 des Bußgeldkatalogs (270 Euro für den Fahrzeughalter; vorsätzliche Begehung) von den zuständigen Behörden der Länder sanktioniert werden.

27. Wird sich die Bundesregierung für die verpflichtende Helmkennzeichnung von Motorradfahrern einsetzen (bitte mit Begründung)? Falls nein, warum nicht?

Eine Identifizierung des Fahrers ist wegen der Helmtragepflicht nicht möglich. Hier schafft auch eine Helmkennzeichnung keine Abhilfe. Helme sind nicht personengebunden. Abhilfe können deshalb nur Verkehrskontrollen leisten, bei denen der Kraftradfahrer angehalten wird. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derartige Kontrollen von den Polizeien der Länder im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten durchgeführt.

28. Wird sich die Bundesregierung für den Grundsatz der Halterhaftung von Motorradfahrern einsetzen (bitte mit Begründung)? Falls nein, warum nicht?

Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass jede Strafe die persönliche Schuld des Täters voraussetzt. Anderenfalls wäre die Strafe eine mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbare Vergeltung für einen Vorgang, den der Betroffene nicht zu verantworten hat.

29. Wird sich die Bundesregierung für ein verpflichtendes Frontkennzeichen einsetzen (bitte mit Begründung)? Falls nein, warum nicht?

Anbringungsprobleme sowie insbesondere eine erhöhte Verletzungsgefahr sprechen gegen ein vorderes Kennzeichen bei Krafträdern. Sie müssten in Fahrtrichtung angebracht werden und wären entsprechend der Kotflügelrundung zu krümmen. Durch das vordere Kennzeichen würde die Verletzungsgefahr bei Unfällen mit Fußgängern unnötig erhöht. Diese praktischen Erwägungen haben auch Eingang gefunden in die europäischen Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen. Gemäß Nr. 1.3.1 des Anhangs XIV der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission vom 21. November 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gelten vordere amtliche Kennzeichen für Krafträder als ungeeignet, daher müssen diese Fahrzeuge keine entsprechenden Anbringungsstellen aufweisen. 30. Wird sich die Bundesregierung für ein grundsätzliches verpflichtendes Fahrtenbuch für Motorradfahrer einsetzen (bitte mit Begründung)? Falls nein, warum nicht? In Fällen, in denen die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war, kann die nach Landesrecht zuständige Behörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2588 auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Verpflichtung für alle Motorradfahrer zur Führung eines Fahrtenbuchs notwendig erscheinen ließen. Die Einführung einer solchen Verpflichtung für Motorradfahrer ist daher nicht Gegenstand aktueller Überlegungen der Bundesregierung.

„Wer mit einem lauten Motorrad durch enge Täler brettert, ist noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen“, bringt es der Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Thomas Marwein, auf den Punkt.

„Es gibt zwei Problembereiche beim Motorradlärm“, erläuterte Marwein. „Zum ersten ist es die persönliche Fahrweise der Fahrerinnen und Fahrer. Starkes Beschleunigen und hochtouriges Fahren erzeugen unnötigen Lärm. Moderne Krafträder ermöglichen es, angemessen leise bewegt zu werden, ohne dabei Abstriche beim Fahrspaß in Kauf nehmen zu müssen. Ein weiteres Problem für hohe Lärmemissionen sind illegale Manipulationen an den Motorrädern.“
Mit verschiedenen Tricks, wie zum Beispiel Klappenauspuffanlagen oder der Entfernung so genannter dB-Eater, kann eine ohrenbetäubende Lautstärke bei Motorrädern erreicht werden. „Solche gezielten Manipulationen an Motorrädern gehen zu Lasten der Mitmenschen, sind in den meisten Fällen illegal, führen zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis und werden entsprechend von der Polizei geahndet“, stellte Marwein klar. „Anwohner und Wanderer wollen wie Motorradfahrer die schönen Gegenden genießen. Sie suchen dabei aber vorzugsweise die Ruhe. Darauf sollten Motorradfahrer Rücksicht nehmen.“
Mit verschiedenen Tricks, wie zum Beispiel Klappenauspuffanlagen oder der Entfernung so genannter dB-Eater, kann eine ohrenbetäubende Lautstärke bei Motorrädern erreicht werden. „Solche gezielten Manipulationen an Motorrädern gehen zu Lasten der Mitmenschen, sind in den meisten Fällen illegal, führen zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis und werden entsprechend von der Polizei geahndet“, stellte Marwein klar. „Anwohner und Wanderer wollen wie Motorradfahrer die schönen Gegenden genießen. Sie suchen dabei aber vorzugsweise die Ruhe. Darauf sollten Motorradfahrer Rücksicht nehmen.“
Motorradlärm wird von wenigen verursacht, aber viele sind davon betroffen. „Unter den Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern gibt es eine Minderheit, die sich absichtlich rücksichtslos verhält. Viele andere blenden das Problem einfach aus, weil ihr Motorrad legal zugelassen ist. Unter deren Fehlverhalten muss dann eine Vielzahl von Menschen leiden. Ich wünsche mir, dass sich die Mehrheit der rechtschaffenen Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern auf menschlichen Anstand besinnt, um so ein Umdenken zu bewirken.“

Dazu schrieb sie Winfried Hermann: »Gerne würde ich einen Vorstoß an die Bundesregierung mit Fakten unterstützen. Unseren Bürgern ist nicht mehr vermittelbar, dass wir teure Lärm­aktionspläne und Gutachten in Auftrag geben und die kostengünstige Variante der Gesetzesänderung nicht angehen.

„Kontrollen werden zur falschen Zeit durchgeführt“

Die Forderung von Herrn Eichele ist vollkommen berechtigt. Die Antwort des Landratsamtes Schwäbisch Hall, dass gegen den Lärm nicht viel getan werden kann, kann von der Bevölkerung nicht akzeptiert werden. Abends und am Wochenende produzieren die Motorradfahrer kaum erträglichen Lärm. Abends sind nicht die Motorradfahrer an sich gemeint. Vielmehr eine Spezies von Fahrern, die auf ihren Maschinen‚ sogenannten „Joghurtbechern“, Rennen durch das Kochertal veranstalten. Bei den restlichen Motorradfahrern macht es die Masse, die unser idyllisches Kochertal durchfährt. So wird von der Bevölkerung zur Kenntnis genommen, dass Kontrollen der Polizei stattfinden. Morgens um 10 Uhr und nachmittags um 15 Uhr sind aber für Motorradkontrollen die falschen Zeiten. Diese Kontrollen müssen abends bzw. am Wochenende nachmittags und abends durchgeführt werden, wenn sie zielführend sein sollen.

Mir geht es nicht darum, Motorradfahrer/innen per se zu verurteilen, sondern es muss, auch auf Landkreisebene, mehr getan werden, um die Bevölkerung vor Lärm und Verkehrsrowdys zu schützen.

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