2015
- Anfrage an das Europäische Parlament von Peter Liese und Sabine Verheyen
Motorradlärm (europa.eu) - Artikel über Motorradlärm
Motorradsound – Lärm oder Ohrenschmaus (tagesspiegel.de) - Symposium „Gemeinsam gegen Motorradlärm“
Detailansicht – Kommunen in NRW
Top-12.pdf (tecklenburg.de)
- Die SPD Jüchen schliesst sich dem Forderungskatalog an
Microsoft Word – Forderungskatalog (spd-juechen.de)
Symposium „Gemeinsam gegen Motorradlärm“ | SPD Jüchen (spd-juechen.de)
- Geschwindigkeitsmessungen am Sudelfeld (Bayern)
Offensive gegen Motorradlärm | Bayrischzell (merkur.de) - Messversuch des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
EU-Messvorschrift zur Lärmbegrenzung von Motorrädern weiterhin unzureichend: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Anfrage an das Europäische Parlament:
Es ist der Kommission bekannt, dass der Lärm von Fahrzeugen der Klasse L(1) vor allem dann, wenn sie manipuliert wurden, in einigen EU-Mitgliedstaaten ein Problem darstellen könnte.
Die Verordnung (EU) Nr. 168/2013(2) regelt unter anderem die vom 1. Januar 2016 an geltenden Anforderungen für Fahrzeuge der Klasse L und ersetzt die Anforderungen der Richtlinie 97/24/EG(3). Die Verfahren zur Prüfung des Geräuschpegels sind in der Verordnung (EU) Nr. 134/2014(4) festgelegt. Diese Verfahren werden dadurch verbessert, dass schrittweise die Prüfverfahren und gleichwertigen Grenzwerte aus international geltenden UN-Regelungen übernommen werden, etwa aus der UN-Regelung Nr. 41(5). Darüber hinaus ist für 2020 mit einem Vorschlag der Kommission für neue Geräuschgrenzwerte für Fahrzeuge der Klasse L zu rechnen, der Anhang VI (D) der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergänzen wird.
Überdies werden vom 1. Januar 2022 an Krafträder und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 125 cm3 Hubraum gemäß der Richtlinie 2014/45/EU(6) der technischen Überwachung unterliegen. Allerdings ist die übermäßige Geräuschentwicklung oft auf Änderungen am Fahrzeug oder auf das Verhalten des Fahrers zurückzuführen. Diesem Problem sollten sich die in den Mitgliedstaaten für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften zuständigen Behörden etwa mit Bußgeldern, Verkehrskontrollen und Verkehrsbeschränkungen begegnen.
Die Kommission wird dafür sorgen, dass alle sachdienlichen Informationen über die aber Überwachung der Verpflichtungen, die sich aus der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergeben, in die Durchführungsberichte einfließen werden.
Artikel über Motorradlärm:
Laut Lenzen (BVDM) werden Durchfahrverbote zuweilen auch dann mit Unfallzahlen begründet, wenn es nur um Lärmbelästigung geht. Dabei sei das kein Grund für eine Straßensperrung. Ohnehin sei eine Sperrung nur rechtens, wenn andere Mittel ausprobiert wurden und sich als unwirksam erwiesen. Dazu zählen Verkehrsüberwachung, Rüttelstreifen, verschärftes Tempolimit oder eine Entschärfung der Strecke. „Grund für eine Streckensperrung kann nur die Erhöhung der Verkehrssicherheit sein“, sagt Lenzen. „Streckensperrungen sind keine Lösung. Die Motorradfahrer weichen dann über eine andere Strecke aus“, sagt Lenzen. Es könne auch nicht sein, dass die Allgemeinheit bestraft wird, wenn ein Teil der Fahrer mit zu lauten Maschinen unterwegs ist.
Lärmsymposium Simmerath:
Nach intensiven Diskussionen der etwa 60 Teilnehmer vorwiegend aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde folgender Forderungskatalog an die zuständigen Stellen aufgestellt:
- Geltung der „neuen EU-Lärmvorschriften für Motorräder“ nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Altfahrzeuge – ggfs. nach Ablauf von Übergangsfristen.
- Einführung einer absoluten Schallobergrenze sowohl für Standgeräusche als auch für Fahrgeräusche von Motorrädern – unabhängig von vorgegebenen Prüfzyklen. Die Obergrenze muss Umwelt- und Gesundheitsbelangen gerecht werden. Die Grenzwerte müssen sowohl für Neuzulassungen als auch (ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen) für Altfahrzeuge gelten.
- Einführung von einfach anzuwendenden, gerichtsfesten Messverfahren möglichst einsetzbar für den fließenden Verkehr.
- Einführung von Frontkennzeichen für Motorräder.
- Einführung einer echten Halterhaftung im fließenden Verkehr für verkehrs- und unfallgefährdende Verstöße von Motorradfahrern. Dabei hätte der Halter das Bußgeld etc. zu tragen, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist.
- Einführung von Sanktionen (Punkte, Geldstrafe/buße, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegung, Beschlagnahme u.ä.) mit tatsächlich abschreckender Wirkung bei Immissions- und Geschwindigkeitsverstößen in Anlehnung an die Sanktionen im Nachbarstaat Niederlande.
- Zulässigkeit von Straßensperrungen aus Lärmschutzgründen.
- Einführung einer jährlichen Pflicht zur Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung bei den zuständigen Prüfstellen.
Besondere Berücksichtigung von Straßen durch und an Nationalparks bei Maßnahmen gegen Lärmemissionen und bei Lärmkontrollen wegen ihrer herausragenden Naturschutzfunktion und als Stätten des ruhigen Naturerlebens.
Die Biker Union, vertreten durch Rolf Frieling, hat sich gegen den geplanten Forderungskatalog ausgesprochen.